Allgemein Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gaspar GmbH
Allgemeine Bestimmungen
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen der Firma Gaspar GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit über deren Geltung eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Diese werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Firma Gaspar GmbH in Kenntnis entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragsgebers ihre Leistungen und Lieferungen vorbehaltslos an ihn erbringt.
2. Vertrag
2.1 Der Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und die Firma Gaspar GmbH erfolgt durch Annahme des Angebotes der Firma Gaspar GmbH durch den Auftraggeber, oder durch Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Gaspar GmbH gegenüber dem Auftraggeber.
2.1 Besondere Vereinbarungen oder Änderungen gegenüber dem Angebot, die zwischen dem Auftraggeber und der Firma Gaspar GmbH hinsichtlich der Ausführung des Auftrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.3 Bis zur Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber sind die Angebote der Firma Gaspar GmbH freibleibend.
2.4 Gerätmiete ist ausschließlich für gewerblichen Kunden möglich. Die Bedingungen wurden in einem getrennten Mietvertrag angezeigt. Gaspar GmbH vermietet keinen Gerät für privat Personen.
3. Zahlung
3.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, soweit diese nicht in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen ist.
3.2 Soweit die Leistungen der Firma Gaspar GmbH nicht zu einem festgelegten Festpreis beauftragt wurden, werden die angefallenen Arbeit-und Reisezeiten, sowie die verbrauchten Materialien zu den in dem Angebot genannten Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, insbesondere Aufenthalts-und Fahrtkosten werden zusätzlich berechnet.
3.3 Sind keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden, ist die Zahlung mit Erbringung/Lieferung der Leistung und Abnahme durch den Auftragnehmer fällig. Zahlungsfristen: unter 1000 EUR innerhalb von 5 Tagen, über 1000.- EUR innerhalb von 10 Tagen, oder laut Sondervereinbarungen. Auftraggeber bekommt die Rechnung entweder per Post mit Aufschlag, oder kostenlos per Email, wie es ist vereinbart.
3.4 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche der Firma Gaspar GmbH nur dann berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erbrachte Leistung abzunehmen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistungsnachweis ausführlich ausgefüllt hat und nicht binnen 14 Tagen auf schriftlichem Weg anzeigt.
3.6 Wenn ein Projekt in mehrere Abschnitte unterteilt, werden nach schriftlicher Vereinbarung Teilzahlungen fällig.
3.7 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche der Gaspar GmbH nur dann berechtigt, wenn seine Forderung eindeutig rechtskräftig tituliert ist. Der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
4. Gewährleistung/Haftung
4.1 Im Fall der Beauftragung einer Trockeneisreinigung gewährleistet die Firma Gaspar GmbH, dass sich der Vertragsgegenstand für die Durchführung eines Trockeneisreinigungsverfahrens in der branchenüblich vorgesehenen Weise einigt, sowie die sach-und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
4.2 Gaspar GmbH übernimmt keine Gewähr für die Materialfestigkeit des Werkstücks an dem die Trockeneisreinigung durchgeführt wird, sofern nicht aufgrund einer fachgerechten Inaugenscheinnahme erkennbar ist, dass das Werkstück für eine solche Bearbeitung ungeeignet ist. Zur eingehenden Untersuchung des Werkstücks, insbesondere zur Entnahme von Materialproben, ist die Gaspar GmbH nicht verpflichtet.
4.3 Der Auftragnehmer wurde darüber aufgeklärt, dass das Trockeneisreinigungsverfahren mit hohen Lärmemissionen und starken Verschmutzungen durch die von den Werkstücken abgelösten Beschichtungen verbunden ist. Im Fall der Durchführung des Auftrages auf dem Grundstück des Auftraggebers oder eines Dritten hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass eventuell erforderliche Genehmigungen Dritter oder der Behörden vorliegen und Gegenstände und Räume gegen den auftretenden Schmutz geschützt werden. Die Gaspar GmbH übernimmt die Vorbereitungsarbeiten der Umgebung um die Umgebung zu schützen und die Nachreinigungsarbeiten durch getrennte Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
4.4 Die Gaspar GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
4.5 Im Fall der Reinigung eines Werkstücks im Trockeneisverfahren oder im Sandstrahlverfahren ist die Haftung der Gaspar GmbH auf maximal die Höhe des Wertes des Werkstücks.
5. Lieferfristen
Liefer-und Ausführungsfristen bzw. Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart worden sind.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
6.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Oberbayern für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Die Gaspar GmbH ist unabhängig hiervon berechtigt am Wohnsitz/Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Bela Istvan Gaspar
Innhaber, Geschaftsführer von Gaspar GmbH